Die Karten an der Riedbahn werden neu gemischt: "Lärmvorsorge" statt "Lärmsanierung"
DB-Konzernbevollmächtigter Fricke kündigt "Lärmvorsorge" an
Am 28. 2. 2014 fand ein Informationsgespräch der Bahn statt, an dem der Konzernbevollmächtigte der DB für Baden-Württemberg H. Fricke mit drei Kollegen, vier Neuostheimer Bürgern sowie als Organisator Stadtrat Ratzel teilnahmen.
Besprechungsprotokoll:
Im folgenden werden die von der Bahn dargestellten Informationen wiedergegeben [etwaige Unklarheiten sind in eckiger Klammer aufgeführt].
1. Die Strecke 4010 sei geplant mit zweitem Gleis, drei Brücken und Haltestelle. Es sei die Verrückung eines Gleises um 60 cm erforderlich.
Dies sind wesentliche Änderungen nach Paragraph 18 AEG (Allgemeines Eisenbahngesetz), d. h. es ist ein Planfeststellungsverfahren erforderlich. Änderungen müssen nach Eisenbahnrecht festgestellt werden, es gilt dafür § 16 BImSchV (Bundesimmissionsschutzverordnung).
2. Deshalb gelten die Schallschutzwerte der sogenannten "Lärmvorsorge" (49 dB nachts, 59 dB tags für reine Wohngebiete, vgl. mit 60 dB nachts, 70 dB tags für die freiwillige "Lärmsanierung", s. ).
In der Praxis würde der Nachtwert regelmäßig nicht erreicht [im Freien?]. Es wären grob 1400 Fälle [Personen oder Wohneinheiten?] betroffen.
3. An aktiven Maßnahmen sei eine Schallschutzwand erforderlich, die jeweils eine Sonderkonstruktion mit Einzelfallzulassung sei. Innovative Maßnahmen hingegen seien bisher nur zu Versuchszwecken zugelassen.
Passive Maßnahmen nach § 24 BImSchV betreffen Fenster und Lüfter.
Für die Abwägungsentscheidung aktive / passive Maßnahmen würden im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung Kosten gegen Schutzzweck abgewogen. In Ausnahmefällen käme zusätzliche Entschädigung in Frage.
4. Primär wird versucht, möglichst viele Einzelschutzfälle zu lösen (Tag und Nacht gelten gemeinsam als ein Schutzfall). Danach wird gefragt, welche Maßnahmen haben größte Aktzeptanz, welche Belange sind zu berücksichtigen und wie können diese in die Kostenabwägung eingestuft werden.
5. Nach Vorstellung der DB soll eine 2,5-4,0 m hohe Wand (ab Gleisoberkante) mit Überstandslänge an den Brücken gebaut werden. Eine 4 m Wand würde 8 dB im Durchschnitt liefern, vorne sogar 16-17 dB.
6. Als Material empfiehlt die DB ausschließlich Beton oder Aluminium, um den Schall nicht nur zu reflektieren, sondern auch zu absorbieren. Eine volltransparente Wand würde ca. 3-4 dB weniger Wirkung im hinteren Bereich zeigen. Die DB rät deshalb von transparentem Material ab.
7. Terminplan: Die DB möchte die Planfeststellungsunterlagen dieses Jahr einreichen. Eine Abstimmung im Vorfeld könne die Dauer der Verfahrensauseinandersetzung verringern. Das Bauvorhaben ist für einen Abschluss in vier bis fünf Jahren geplant.
Ende des Protokolls.
Nicht gesprochen wurde über die Themen Sicherheit und Begrünung (Forderung einer ausschließlich gleisseitigen Baustelle ohne temporäre oder dauerhafte Zugangswege auf Dammseite, kein Eingriff in bestehende Bepflanzung, zusätzliche Bepflanzung des Bahndamms in entsprechender Wuchshöhe, Begrünung der Wand mit Rankpflanzen).
Der Mannheimer Morgen berichtete.
Zur Veranschaulichung finden Sie eine Bilderserie von der Lärmschutzwand in Neuhermsheim (etwa 2,80 m über Gleisoberkante plus etwa 1,00 m Fundament). Zu beachten ist insbesondere die dort streckenweise erheblich bessere Begrünung des Bahndammes.
Eine Fotomontage zeigt eine 2,80 m Wand am Spielplatz Neuostheim.
März 2014