__________________________________ Das Buch: "Dilemma - Warum wir unsere Ressourcen zerstören, obwohl wir es doch besser wissen"

______________________________________________ Zweite Auflage; G.Mair, Novum Verlag, 2023

Die Macht des Wählers

 

Bürgerentscheide zum Rathaus Rottach-Egern am 4.2.2024

Aktuelle Informationen zum Rathauserhalt

 

10.2.24

Ausgang der Abstimmung: Rathaus wird abgerissen

Die Befürworter des Abrisses haben die Wahl gewonnen. Siehe Tegernseer Zeitung vom 5.2.24.
Die Wahlbeteiligung lag bei knapp 60 % (alle Zahlen gerundet), unter Abzug der ungültigen Stimmen bei 57 %
Das Ratsbegehren erhielt 54 %, das Bürgerbegehren 49 % Zustimmung. Auf 100 % normiert also etwa

53:47 für Abriss mit Neubau.

Vergleicht man die Ja-Stimmen miteinander oder auch das Stimmenverhältnis bei der Stichfrage, kommt man etwa auf dasselbe Ergebnis.

20.1.24

Letzter update vor der Abstimmung:

Die Tegernseer Zeitung veröffentlichte am 19.1.24 zwei Kolumnen gleicher Länge, in der beide Seiten nochmals in Kürze ihre Argumente zusammenfassen konnten.
Sie finden sie hier.

Stand Januar 2024

Sanierung Bestand mit Abriss/Neubau des rückwärtigen Anbaus

In der von der Gemeinde Rottach-Egern auf ihrer Internetseite ausführlich beschriebenen Planungsgeschichte kam es leider zu keiner wirklichen Bürgerbeteiligung und zu keiner Einbindung der Bürger.
Deshalb gibt es das Bürgerbegehren mit dem jetzt stattfindenden Bürgerentscheid.

Wir bitten Sie um Ihre Stimme für das Bürgerbegehren 2 für den Erhalt des Rathauses.

Das bestehende Rathaus mit seinem Turm und der Lüftlmalerei ist ein historisches Wahrzeichen der Gemeinde Rottach-Egern.
Viele Bürger und viele Feriengäste verbinden mit diesem Gebäude persönliche Erinnerungen und identifizieren sich deshalb besonders damit.
Grundsätzlich geht es uns doch um den Erhalt des ortsbildprägenden Gebäudes!
Es gibt so viele historische Rathäuser, Museen etc. in Deutschland, die auch nicht als solche erbaut worden sind und durch fachgerechten Umbau ihre Funktion sehr gut erfüllen.
Gerade derartige umfunktionierte Gebäude haben einen besonderen räumlichen Reiz und setzen sich von den reinen Funktionsbauten durch schöne Baudetails besonders ab.

Jeder Bürger sollte sich das Rathaus auch von innen anschauen und sich selbst ein Bild über den baulichen Zustand des Gebäudes machen.
Dabei wird jeder erkennen können, dass der bauliche Zustand keineswegs, wie von der Gemeinde behauptet, derart ist, dass nur eine Kernsanierung als Sanierungsmöglichkeit besteht.
Eine Kernsanierung ist keinesfalls notwendig - es wäre von der Gemeinde bei einer Sanierung darauf zu achten, ein erfahrenes Planungsbüro zu beauftragen, das gewissenhaft mit dem Bestand umgeht und nur wirklich notwendige Sanierungen vorschlägt.

Von der Gemeinde wird ein an sich in gutem Zustand befindliches Gebäude schlecht geredet, damit man es leichter abreißen kann. Sie bezieht sich in ihren Aussagen auf ein "Gutachten", dass das Gebäude "keine gute Substanz" aufweise. Soweit wir wissen, existiert ein solches Gutachten überhaupt nicht - nur ein Gutachten zum möglichen Schadstoffgehalt des Gebäudes (ohne Befund).

In der von der Gemeinde 2021 beauftragten Machbarkeitsstudie stellt sich die "Variante 4" mit dem Vermerk "Raumprogramm erfüllt" als machbare sehr gute Lösung dar.
In dieser "Variante 4" wird die Sanierung des bestehenden Rathauses und der Erhalt der Fassaden mit einem westseitigen neuen Anbau, der mit einem großzügigen Treppenhaus mit Lift, lichtdurchflutetem Sitzungssaal und Büroräumen an den Bestand profilgleich anschließt, beschrieben und mit Kosten belegt.

Im folgenden wird die "Variante 4" mit dem von der Gemeinde geplanten Totalabriss des Rathauses und Komplettneubau verglichen.


1. Fassade
Ein Blickfang in Rottach-Egern und ein optisches Markenzeichen, das heimattypischen Charakter hat, bleibt erhalten.
Ein moderner geschichtsloser Riesenbau zweifelhafter Architekturschönheit, der das Einfügungsgebot missachtet, wird vermieden.

Der Turm hat laut Gemeinde "keine weitere Funktion" - obwohl er heute u.a. das Bürgermeisterbüro beinhaltet. Zudem behauptet die Gemeinde, dass "nur die jetzt lebende Generation das Gebäude in der heutigen Form kennt". Das ist schlicht falsch, denn er wurde vor drei Generationen erbaut, und zwar vom Architekten und Gemeinderatsmitglied Herrn Willy Müller, der für seine Leistungen beim Ausscheiden aus dem Gemeinderat eine Ehrenurkunde erhielt. Dessen Enkel und seine Frau leben heute noch in Rottach-Egern.
Wir bedauern es, dass der Gemeinderat sich entschieden hat, seine eigene Vergangenheit und Tradition kleinzureden.

           Ehrenurkunde des Turmerbauers Willy Müller
                   Gemeinderat Rottach-Egern, 1964
    Zinnrelief aus dem Besitz von Willy Müller
        Glockengießerei Grassmayr, Insbruck

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2. Technik
Die Sanierung erfüllt alle räumlichen Anforderungen inklusive Aufzug, barrierefreier Nutzung, Brandschutz und Energie- und Technikstandard. Die Energieausstattung ist - wie bei einem Neubau - auf dem technisch zeitgemäßen Niveau.
Wesentliche Eingriffe in die Bausubstanz sind nicht notwendig.

3. Kosten
Sie betragen ca. 10 Mio. Euro für den Komplettneubau und 7,2 Mio. Euro für "Variante 4".
Wir möchten an dieser Stelle bemerken, dass die Gemeinde die Kostenschätzung für die Sanierung erstmals - nach zwei Jahren Geheimhaltung vor der Bürgerschaft - veröffentlicht hat. Die Zahl der Gemeinde deckt sich auf die Kommastelle mit der von uns (aus den Gemeindeunterlagen) ermittelten Zahl von 7,2 Mio. Euro. (Sie entspricht der Originalzahl der Kostenstudie 2021 von 5,85 Mio. Euro plus Baukostenindex-Steigerung).  
Der Unterschied beträgt circa 3 Mio. Euro.

Zu den festgestellten Kosten für den Neubau oder Bestand mit Anbau sind beide Schätzungen verbindlich. Die von der Gemeinde behauptete "Abweichung von 30 %" ist frei erfunden!
Sollten Kostensteigerungen wegen der üblichen Baukostenindex-Steigerung eintreten, fallen diese ebenso beim Neubau an.

Eine Analyse der Kubikmeterkostenzahlen (inklusive Baukostenindex-Steigerung) ergibt übrigens, dass "Variante 4" recht vorsichtig kalkuliert ist: Während der Neubau-Kubikmeter rund 980 Euro kosten soll, wird der Sanierungsteil der "Variante 4" auf 820 Euro/Kubikmeter  geschätzt und der Neubauteil der "Variante 4" auf 1230 Euro/Kubikmeter.
Die Sanierung ist also mit rund 84 % der spezifischen Neubaukosten angesetzt, und der westliche Anbau in "Variante 4" mit rund 125 % der spezifischen Neubaukosten.
Was bedeutet das? Beide Bauteile der Sanierung sind vorsichtig = hoch angesetzt; es ist also eher wahrscheinlich, dass die Kosten bei Realisierung (vor Baukostenindex-Steigerung) niedriger liegen als geschätzt, vor allem wenn behutsam saniert wird. 

Auch wenn die Gemeinde ohne Kreditaufnahme die Baumaßnahme aus den Rücklagen finanziert, ist es doch oberstes Gebot, wirtschaftlich zu arbeiten.
Dies ist allein mit dem Projekt der Sanierung zu erreichen.

4. Umbauter Raum
Der Neubau hat ca. 7900 Kubikmeter umbauten Raum (ohne Tiefgarage).
Die "Variante 4" hat dagegen nur 7160 Kubikmeter umbauten Raum; sie ist damit um mehr als 700 Kubikmeter kleiner.
Das ist natürlich einer der Gründe, warum sie kostengünstiger ist.

5. Büroflächen
Obwohl der Neubau 19 % mehr Gesamtfläche hat (1886 qm zu 1585 qm), bietet der Neubau nur 569 qm, die "Variante 4" jedoch 621 qm Bürofläche.
Die "Variante 4" bietet also 52 qm mehr Bürofläche.

6. Verkehrsflächen
Im Gegensatz dazu sind im Neubau die Verkehrsflächen (Treppen und Flure) mit 609 qm doppelt so groß wie in der "Variante 4" mit nur 313 qm.

7. Sitzungssaal / Trauzimmer
Selbst diese sind bei "Variante 4" geringfügig größer (91 qm zu 89 qm bzw. 49 qm zu 44 qm).

Für rund 3 Mio. Euro Mehrkosten gibt es ca. 300 qm mehr unnötige Flurfläche und ca. 50 qm weniger Büroraum, eine Tiefgarage und dazu den Verlust der historischen Fassade.

 
   

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8. Grundstücksflächenverbrauch
Der Neubau rückt nach hinten, damit gehen 6,20 m Grundstückstiefe oder ca. 200 qm wertvoller Baugrund im hinteren Grundstücksteil verloren.
Dies bedeutet einen zusätzlichen Wertverlust für den Grundstücksanteil von rund 600 000 Euro.

Auf dem beim Neubau geplanten Vorplatz zur sehr belebten Bundesstraße mit Verkehrsstaus an der Ampel und erhöhtem Schadstoffausstoß wird sich sicherlich kein Platz für "Leben, Brauchtum und Kultur", wie von der Gemeinde geschrieben, entwickeln. Das ist Wunschdenken.

Der heute großzügige Vorplatz auf der Nordseite würde auf eine Tiefgaragenzufahrt verschmälert und wäre anderweitig kaum mehr nutzbar. Der verbleibende ca. 80 cm breite Gehweg am Haus wäre so schmal, dass beim Öffnen der nach außen aufschlagenden öffentlichen Toilettentür diese ca. 30 cm in die Fahrbahn reichen würde!

9. Ortsprägender Baumbestand
Zwei ausgewachsene mehr als 80 Jahre alte Bäume in direkter Nachbarschaft werden bei "Variante 4" erhalten.
 
10. Tiefgarage
Die erforderlichen ca. 40 Stellplätze werden beim Neubau durch eine Tiefgarage mit 28 Stellplätzen plus zusätzlichen 12 oberirdischen, bei "Variante 4" problemlos oberirdisch nachgewiesen.
"Variante 4" vermeidet damit die großflächige Versiegelung des hinteren Grundstücksteils. Außerdem bleibt die uneingeschränkte Bebaubarkeit für weitere Bauvorhaben erhalten. Sollte man in der Zukunft das rückseitige Grundstück bebauen wollen, kann man bei Bedarf eine Tiefgarage später bauen.
Ein weiterer Vorteil: Die Investitionskosten für eine Tiefgarage sind aufgeschoben.

11. Graue Energie
Ein zeitgemäßer Umgang mit dem Baubestand erfordert auch die Betrachtung der im Bauwerk gebundenen "grauen Energie", die einmal zur Herstellung aller im Bestandsbau verwendeten Materialien und Konstruktionen notwendig war und die dann bei einem Abbruch mit großem zusätzlichen Energieaufwand verpulvert wird.

Bei einem Abbruch des bestehenden Rathauses würde die gesamte bauliche Substanz vernichtet: Mauerwerk, Holzbalken, Dachziegel, Holzbalkendecken, Bodenbeläge, Fenster, Türen, Möbel usw. Dies alles muss zum größten Teil als Sondermüll entsorgt werden.
Zusätzlich werden dann beim Errichten des Neubaus große Energiemengen (auch in Form von Baumaterialien wie Beton usw.) benötigt.
Deshalb wäre eine "Energiebilanz" bei der Entscheidungsfindung der Gemeinde gerade in der heutigen Zeit mehr als notwendig gewesen. Dies hat leider nicht stattgefunden.

Zukunftsfähig ist nicht der Neubau des Rathauses, sondern der Erhalt des bestehenden Rathauses, indem durch den bewussten Umgang mit Energie Einfluss auf die klimatische Zukunft der Erde genommen wird.

Eigentlich könnte die Ertüchtigung des Rathauses ein Pilotprojekt und Vorzeigeobjekt für die Gemeinde Rottach-Egern werden, wie man verantwortungsbewusst mit der Endlichkeit der Ressourcen der Erde und der Endlichkeit der Belastbarkeit der Erde mit Schadstoffen umgeht.


Sanieren und Renovieren ist das neue Bauen

Unsere Bewertung

  • Der Neubau ist überdimensioniert, hat überproportional große Flurflächen, verbraucht wertvolle Grundstücksfläche und benötigt eine in "Variante 4" vermeidbare Tiefgarage.
  • Er ist erheblich teurer und bietet trotzdem weniger Büroraum (inklusive Sitzungssaal und Trauzimmer).
  • Er belastet das Klima unnötig und ist deshalb nicht zukunftsfähig.
  • Wir halten den Neubau für einen Repräsentationsbau, der das Ortsbild im Zentrum schwerwiegend und unumkehrbar beschädigt und dessen Nutzen wir nicht sehen.
  • Der Neubau hat keinen Vorteil gegenüber einem sanierten und moderat erweiterten Bestandsrathaus.


"Variante 4" - Bestandserhalt mit Anbau - ist also vorzuziehen. Stimmen Sie für Bürgerentscheid 2!

 

Häuser mit Geschichte sind unsere Zukunft


Forderung für ein Abrissmoratorium durch den Bund Deutscher Arichtekten 2022



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Wie kam es zum Bürgerentscheid?

Stand Dezember 2024

  • Am 27.10.23 übergaben die Initiatoren des Bürgerbegehrens 699 Unterschriften an die Gemeindeverwaltung. Merkur 28.10.23
  • Der Gemeinderat erklärte nach Auszählung der Stimmen das Bürgerbegehren für zulässig. Merkur 16.11.23
  • Als Termin für den jetzt fälligen Bürgerentscheid wurde der 4.2.24  festgelegt. Die Gemeinde entschied sich, ein eigenes Ratsbegehren dagegenzustellen. Merkur 30.11.23


Abstimmungsregeln
Wegen des zusätzlichen Ratsbegehrens (für den Neubau) finden formal - etwas kompliziert, aber durch die Rechtslage vorgegeben - zwei unabhängige Abstimmungen statt: eine über das Ratsbegehren ("Sind Sie für den Neubau?") und eine zweite über das Bürgerbegehren ("Sind Sie für die Sanierung mit Erhalt der Fassade?"). Man muss nicht, aber sollte daher zwei Kreuzchen machen, einmal "Ja" und einmal "Nein".
Wiederum der Rechtslage geschuldet, gibt es noch ein drittes Kreuzchen für die sogenannte Stichfrage: "Wofür sind Sie, wenn beide Begehren eine Mehrheit erhalten?" Das klingt unsinnig, kann aber theoretisch passieren, wenn zuviele Wähler vergessen,die jeweiligen "Nein"-Kreuzchen zu setzen.
Fazit: Wenn Sie wählen, machen Sie alle drei Kreuzchen!

 
                                 Rottacher Rathausturm
                                                2023

Argumente

Die Kurzfassung der Argumente für die Sanierung mit Erhalt der Fassade liegt den Abstimmungsunterlagen bei und Sie finden sie hier

Wer Hintergründe und mehr Details wissen möchte, kann hier weiterlesen. Diese Information entspricht dem an die Haushalte verteilten Faltblatt.

Letzlich sind aus unserer Sicht fünf  Entscheidungskriterien am wichtigsten:

  • Die Fassade: Erhalten oder nicht? Was bekommt man beim Abreißen stattdessen?
  • Der Kostenunterschied: Wofür soll die Gemeinde ihr Geld ausgeben?
  • Die Innenarchitektur: Lieber mehr sogenannte Verkehrsfläche, d. h. etwa Flure (Neubau), oder lieber mehr Büroraum inklusive Sitzungssaal und Trauzimmer (Sanierung mit Erhalt der Fassade)?
  • Verwendung des rückwärtigen Grundstücks: Irreversibel verkleinern durch Gebäudeverschiebung nach hinten (Neubau) oder weiter als Parkfläche nutzen (Sanierung mit Erhalt der Fassade)?
  • Nachhaltigkeit in Bezug auf Klimaschutz: Verbauen von viel klimaschädlichen Materialien wie Beton, Klinkersteinen, Bewehreisen usw. im Neubau und in der Tiefgarage (Neubau) oder sparsamer Erhalt der "Grauen Energie" des Altbaus (Sanierung mit Erhalt der Fassade)?

 

Entscheiden Sie, und wählen Sie!
Demokratie lebt vom Mitmachen.

                                                                                                                                             

 

Wie alles anfing: Bürgerbegehren Rathaus Rottach-Egern


Stand September 2023 

Warum dieses Bürgerbegehren?

Die Gemeinde Rottach-Egern stellte 2021 fest, dass das Rathaus nicht mehr den heutigen Anforderungen in Bezug auf Barrierefreiheit, Brandschutz, energetischen Zustand und anderes entspricht.

Eine Rathaussanierung wurde angedacht, und direkt nach Corona, mit entsprechenden Einnahmen-Einbußen für den Touristenort, stehe der Gemeinderat "in der Verantwortung, gut zu haushalten". Merkur 7.1.21

Statt einer Sanierung wurde ein Abriss beschlossen, mit einer Kostenschätzung von 7,5-8 Mio Euro.  Merkur 14.10.21

S. Berghammer und M. Zimmermann gründeten eine Bürgerinitiative "Förder- und Schutzgemeinschaft Rottach-Egern" und starteten eine Unterschriftensammlung zum Erhalt der Fassade, sparsamem Umgang mit dem Gemeindevermögen und Steuergeldern und Bürgerbeteiligung an den Plänen. Merkur 3.3.23
  Rottacher Rathaus
2023

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Die Bürgerinitiative überreichte 502 Unterschriften. Die Kostenschätzung für den Komplettneubau betrug inzwischen nach 12 Mio. Euro Anfang 2023 nun 10,3 Mio. Euro. Merkur 11.8.23

Die Schutzgemeinschaft Tegernseer Tal veröffentlichte die Analyse eines im Tal ansässigen Architektenehepaars, das die Planungsunterlagen eingesehen hatte, in ihrem Newsletter.  Merkur 4.9.23 und Newsletter der SGT 24.8.23


Stand Anfang September 2023 waren die Positionen weiterhin kontrovers, zu

  • Kostenvergleich Teilsanierung / Komplettabriss
  • Wert der Fassade (kulturhistorisch und heimatbezogen)
  • Wichtigkeit des Klimaschutzgedankens beim Bauen (Beton usw.)
  • Transparenz des Leistungskatalogs (Information der Öffentlichkeit, was überhaupt als erforderlich angesehen wurde)


Das Gesetz bietet in solchen Fällen den Weg des Bürgerbegehrens an. Dazu müssen 10 % aller Wahlberechtigten (Einwohner mit Erstwohnsitz über 18, für Rottach-Egern rund 500) teilnehmen. Sobald die Gemeinde, innerhalb eines Monats, die formale Korrektheit des Bürgerbegehrens geprüft hat, gilt eine Veränderungssperre. Innerhalb von drei Monaten schreibt die Gemeinde an einem Sonntag eine "Wahl" (Bürgerentscheid) aus - zu der im Bürgerbegehren gestellten Frage -, die mehrheitlich, jedoch durch mindestens 20 % der Einwohner, mit "ja" beantwortet werden muss, um erfolgreich zu sein. Dieser Bürgerentscheid gilt juristisch wie eine Gemeinderatsentscheidung.

Nachdem die Bürgerinitiative "Förder- und Schutzgemeinschaft Rottach-Egern" bereits 502 Unterschriften gesammelt hatte, haben wir uns entschlossen, diesen Formalismus anzustoßen, um den Bürgern von Rottach-Egern die Möglichkeit zu geben, ihre Meinung politisch wirksam zu äußern.

Hier finden Sie ein Unterschriftsformular.
Achtung: Bitte nicht per Scan oder Foto zurückschicken; nur Papierunterschriften sind juristisch gültig.


Der Abriss des Rathauses ist aktuell für März 2024 geplant. Es herrscht also ein gewisser Zeitdruck. Bei Interesse daher nicht zögern, die Stimme abzugeben!


Nachbemerkung
Tempora mutantur - die Zeiten ändern sich!
Die meisten deutschen Automobilfirmen werden den Vorstoß des Finanzinisters, E-Fuels zu subventionieren, begrüßen, obwohl diese Fahrzeuge mehr als das Fünffache an Primärenergie (erneuerbarer Strom) verbrauchen als vergleichbare E-Autos. Die meisten Gärtner pflanzen unverändert in alter Gewohnheit Mähroboterrasen, nicht einheimische Hecken und gefüllte Rosen ohne Berücksichtigung des Nährwerts für Insekten. Die meisten Bauern wirtschaften intensiv und nutzen den letzten Randstreifen aus. Die meisten Architekten bauen unverändert neu und in Beton.
Es gibt aber auch Menschen, die weniger Fernreisen machen als sie sich leisten könnten oder die naturnahe Gärten anlegen, Bauern, die ihre Kühe eher mit Gras und Heu füttern als mit brasilianischem Soja, und Architekten, die sich auf behutsame Sanierung und Holzbauweise spezialisieren.
Hand aufs Herz - wer von uns hätte vor 10, vor 5, vor 2 Jahren schon so gedacht?

Der sparsame Umgang mit Geld ist ein Dauerbrenner, aber der Klimawandeldruck und der Ausverkauf / die Selbstzerstörung der Heimat gewinnen an Tempo.
Legen wir den Schalter um - jetzt!  


 
  Lüftlmalerei an der Rathausfassade
2023